Charta der Rechte

Artikel 1

Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe

Jeder Mensch hat das Recht, sein Leben nach eigenen Wünschen zu gestalten und dabei Unterstützung zu erhalten, die seine Selbstständigkeit stärkt.
  • Unterstützung zum möglichst selbstbestimmten und selbständigen Leben.
  • Willens- und Entscheidungsfreiheit, Fürsprache und Unterstützung.
  • Im Sinne des Patienten zu handeln.
  • Selbstbestimmte Ziele und Wünsche der Pflegeperson zu verwirklichen im Zusammenhang mit z.B. Tagesablauf, Gewohnheiten, Besuche etc.
  • Eigenständige Auswahl von Pflege, Betreuung, Behandlung Wahl von Leistung und Anbieter
  • Respekt und Toleranz der Lebensweise
  • Förderung von Fähigkeiten, Lebensqualität und Wohlbefinden
  • Information und Beratung zu unterstützenden Angeboten
  • Regelung finanzieller, behördlicher oder rechtsgeschäftlicher Angelegenheiten im Interesse des Klienten.
  • Berücksichtigung von Vollmachten und Verfügungen
  • Einschränkung: Konflikt zwischen Selbstbestimmung und Fürsorgepflicht:
  • Finanzielle und strukturelle Bedingungen können einschränken

Artikel 2

Körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit

Pflegebedürftige Menschen haben Anspruch auf Schutz, Sicherheit und eine Umgebung, die ihre körperliche und seelische Gesundheit bewahrt.
  • Schutz vor Gewalt
  • Schutz vor Vernachlässigung im Zusammenhang mit unnötigen Wartezeiten.
  • Schutz vor unsachgemäßer Pflege und Behandlung gewährleistet durch den Einsatz von ausgebildeten Fachleuten.
  • Schutz vor Freiheitseinschränkenden Maßnahmen

Artikel 3

Recht auf Privatheit

Die persönliche Lebenssphäre, Intimsphäre und vertrauliche Informationen müssen jederzeit respektiert und geschützt werden.
  • Beachtung des Privatbereichs mit Achtsamkeit und Respekt,
  • Beachtung von Schamgefühlen
  • Wahrung des Briefgeheimnisses
  • Schutz der persönlichen Daten
  • Einschränkungen sind gering zu halten.

Artikel 4

Pflege, Betreuung und Behandlung, Individuelle Pflege, professionelle Pflegeplanung

Jeder Mensch hat das Recht auf eine fachlich hochwertige, individuell geplante und auf seine Bedürfnisse abgestimmte Pflege und Betreuung.
  • Möglichst feste Ansprechpersonen zur Pflege, Betreuung, Behandlung
  • aktivierende Pflege, um die eigenen Fähigkeiten zu erhalten oder wiederzuerlangen, Bewegungsfähigkeit unterstützen und fördern.
  • Anspruch auf Hilfsmittel klären
  • Bedürfnisgerechte Ernährung, Vorlieben, altersgerecht, ausgewogen, gesundheitsförderlich, …
  • Auf Zwischenmahlzeiten und reichlich Flüssigkeit in Form von Getränken soll jederzeit geachtet werden.
  • Eine künstliche Sonden-Ernährung benötigt Ihre Zustimmung,vorsorgebevollmächtigte Angehörige oder Rechtsvertreter sind zuständig.
  • Fachgerechte Linderung von Beschwerden mit anerkannten Therapien und in Zusammenarbeit mit Fachärzten.
  • Kommunikation mit Angehörigen und allen an der Pflege und Betreuung Beteiligten Personen. Fachliche Information dürfen untereinander ausgetauscht werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
  • Zusammenarbeit mit Angehörigen und ehrenamtlichen Helfern, sowie Freunden etc.
  • Reaktion auf Beschwerde darf eingefordert werden.

Artikel 5

Information, Beratung und Aufklärung

Pflegebedürftige und Angehörige haben Anspruch auf verständliche Informationen und kompetente Beratung, um Entscheidungen selbstbestimmt treffen zu können.
  • Umfassende, individuelle, fachlich kompetente Beratung über Möglichkeiten und Angebote über Hilfe, Pflege und Behandlung auch im Zusammenhang, mit möglichen Umbaumaßnahmen z.B. barrierefreies Bad etc. im Zusammenhang mit Lebenssituation, Umfeld und Wertevorstellung.
  • Wahl des Beraters, Anleitung pflegender Angehöriger, Transparenz über Kosten und Leistungen.
  • Medizinische und pflegerische Aufklärung, offen, verständlich, einfühlsam.
  • Einsicht in die eigenen Dokumente, auch für Bevollmächtigte.

Artikel 6

Wertschätzung, Kommunikation und Teilhabe an der Gesellschaft

Jeder Mensch soll mit Respekt behandelt werden und die Möglichkeit haben, am sozialen Leben teilzuhaben und sich auszutauschen.
  • Respektvoller Umgang
  • Beachtung von Bedürfnissen (langsames und deutliches Sprechen …).
  • Möglichkeiten erörtern, den eigenen Alltag nach eigenen Vorstellungen zu planen und zu strukturieren. • Mitsprache in Freizeitgestaltung (oder Einrichtungen)
  • Beteiligung an allgemeinen politischen Wahlen in Zusammenhang mit Entscheidungsfreiheit

Artikel 7

Religion, Kultur und Weltanschauung

Persönliche Überzeugungen, kulturelle Hintergründe und religiöse Bedürfnisse müssen geachtet und berücksichtigt werden.
  • kultursensible Pflege, Betreuung und Behandlung
  • kulturelle, weltanschauliche und religiöse Werte sind zu unterstützen

Artikel 8

Palliative Begleitung, Sterben und Tod

Menschen haben das Recht auf eine würdevolle, einfühlsame Begleitung am Lebensende, die Leiden lindert und Wünsche respektiert.
  • individuelle Sterbebegleitung
  • in Würde, schmerzlindernd, erträglich
  • Unterstützung und Begleitung von Angehörigen mit Einbeziehung in den Sterbeprozess
  • Information,
  • Aufarbeitung der eigenen Biographie, sofern gewünscht.
  • Selbstbestimmt bis ans Lebensende, jedoch ohne aktive Sterbehilfe.
  • Respekt gegenüber Verstorbenen, Zeit geben zum Abschied nehmen